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Aufgabe
Die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg ist Träger der
berufsständischen Versorgung im Alter, bei voller oder teilweiser
Berufsunfähigkeit und für
die Hinterbliebenen der Mitglieder.
Zuständigkeitsgebiet
Zuständig ist das Versorgungswerk für
Baden-Württemberg
Mitgliederkreis
Mitglieder sind obligatorisch die Mitglieder der
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Versorgungsleistungen
Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen eines
versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahren
beitragsbezogenen Versorgungsleistungen in Form von
- Altersruhegeld,
auch in Form von vorgezogenem oder aufgeschobenem
Altersruhegeld mit versicherungsmathematischen Ab- und Zuschlägen,
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenversorgung
(Witwen-/Witwerrente und Halb- bzw. Vollwaisenrente)
Organisation
Die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg ist eine
Einrichtung der Ingenieurkammer
Baden-Württemberg, Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem
Ingenieurkammergesetz § 21 und der Satzung des Versorgungswerks. Die
Beschlussfassung über die Satzung erfolgt gem. § 5 Abs. 6
Ingenieurkammergesetz durch die Mitgliederversammlung der
Ingenieurkammer.
Die Verwaltung und Geschäftsführung erfolgt durch die
Ingenieurversorgung Baden-Württemberg.
Aufsicht
Das Versorgungswerk untersteht der Rechtsaufsicht des
Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Die Versicherungsaufsicht
obliegt der zuständigen Landesbehörde.
Sollte Ihnen das nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht
ausreichen, steht Ihnen für weitere Auskünfte im Einzelfall die
Ingenieurversorgung Baden-Württemberg unter der in Kontakt
aufgeführten Adresse und Telefonnummer gerne zur Verfügung.
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