§ 31 Einmalige Leistungen

  1. Der versorgungsberechtigte Eheteil / Lebenspartner eines Teilnehmers erhält im Falle seiner Wiederverheiratung / Eintragung einer Lebenspartnerschaft auf Antrag eine Abfindung in Höhe von 36 der bisher bezogenen Monatsrenten.
  2. Einem Teilnehmer des Versorgungswerkes kann auf Antrag ein einmaliger oder wiederholter Zuschuss zu Kosten notwendigerweise besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, um seine Berufsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen - sofern eine anderweitige Kostendeckung nicht gewährleistet ist.
    Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach den von der Vertreterversammlung aufgestellten Richtlinien.