§ 31 Einmalige Leistungen
- Der versorgungsberechtigte Eheteil / Lebenspartner eines Teilnehmers erhält im Falle seiner Wiederverheiratung / Eintragung einer Lebenspartnerschaft auf Antrag eine Abfindung in Höhe von 36 der bisher bezogenen Monatsrenten.
- Einem Teilnehmer des Versorgungswerkes kann auf Antrag ein einmaliger oder wiederholter Zuschuss zu Kosten notwendigerweise besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, um seine Berufsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen - sofern eine anderweitige Kostendeckung nicht gewährleistet ist.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach den von der Vertreterversammlung aufgestellten Richtlinien.